Ziel ist es, Verbraucher vor irreführenden Umweltversprechen (Greenwashing) zu schützen und für mehr Transparenz in der Nachhaltigkeitskommunikation zu sorgen. Die neuen Regelungen betreffen alle Unternehmen, die gegenüber Verbraucher mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen werben – somit auch Tourismusbetriebe.
Das Wichtigste auf einen Blick:💡Ziel: Schutz vor Greenwashing und mehr Transparenz
💡Betroffen: Alle Unternehmen, die mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen werben
💡Anwendung: Die neuen Vorgaben müssen ab 27. September 2026 angewendet werden.
💡Empfehlung: Nachhaltigkeitsaussagen überprüfen und möglichst konkret sowie nachvollziehbar formulieren.
Die EmpCo-Richtlinie verbietet Nachhaltigkeitskommunikation nicht. Sie legt fest, wie Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen künftig kommuniziert werden dürfen.
Nachhaltigkeitsmaßnahmen können und sollen weiterhin kommuniziert werden. Wichtig ist, dass Aussagen konkret, nachvollziehbar und belegbar sind. Allgemeine Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ sollten daher nur verwendet werden, wenn sie entsprechend nachgewiesen werden können.
Statt allgemeiner Aussagen empfiehlt es sich, tatsächlich umgesetzte Maßnahmen oder anerkannte Zertifizierungen hervorzuheben.